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Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – 10. BImSchV

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1(Fundstelle:
2BGBl. 2024 I Nr. 169, S. 7)

Zeichen für die Kraftstoffsorte Diesel B10 als Teil a für die Auszeichnung an der Zapfsäule. In Teil a sind folgende wichtige Hinweise angegeben: „Enthält bis zu 10 % Biodiesel“ und „Verträgt Ihr Fahrzeug B10? Herstellerinformation beachten (z.B. Tankklappe oder Betriebsanleitung)! Im Zweifel Diesel B7 tanken!“ Zeichen für die Kraftstoffsorte Diesel B10 als Teil b für die Auszeichnung des Zapfventils.
Teil a Teil b
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 28.5.2024 I Nr. 169
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25